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CT1+ Schnurlos-Telefone – Betriebserlaubnis erlischt Ende 2008
ABER: Weiterbetrieb möglich, solange keine Störungen erfolgen (aktualisiert)
"Ein Weiterbetrieb wird in Deutschland geduldet, solange keine Störungen durch das CT1+-Telefon erfolgen."
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Staatssekretär Dr. Walther Otremba im Namen der Bundesregierung auf Anfrage von Bündis 90/Die Grünen (31. Oktober 2008)
Nachdem es durch alle Medien ging, dass die Verwendung älterer, analoger und strahlungsärmerer Schnurlostelefone nach Standard CT1+ ab 2009 zugunsten der neueren, digitalen und strahlungsintensiven DECT-Technik verboten wird und mit kostenträchtigen Kontrollen inklusive Messwagen gerechnet werden muss, veröffentlicht die Bundesregierung nun kurz vor Jahreswechsel, dass CT1+-Geräte weiterhin genutzt werden können, wenn es keine Störungen gibt. Erst in einem Störungsfall müsse solch ein Telefon außer Betrieb genommen werden.
Die Bundesregierung orientiert sich mit dieser Entscheidung am Vorbild Österreich und Schweiz. Experten halten Störungen für äußerst unwahrscheinlich, das bestätigt auch die Bundesnetzagentur: "Wir erwarten keine signifikanten Funkstörungen durch CT1+-Telefone." Und wenn, so der Staatsekretär zum Kostenrisiko, gälte "das Prinzip der Verhältnismäßigkeit". Der Staatssekretär zur Beruhigung besorgter CT1+-Nutzer: "Die Bundesnetzagentur beauftragt keine Funkfahnder." Ein kleines Risiko, dass Kosten entstehen können, bleibt aber dennoch.
Hintergrundinfo:
Die Frequenzen der CT1+ Telefone dürfen seit Anfang 2007 von Mobilfunkbetreibern als ergänzende Frequenz im 900 MHz-Band (D-Netz) genutzt werden. Das wird vornehmlich von so genannten E-Netzbetreibern (1800 MHz) wahrgenommen. Ein Parallelbetrieb existiert also schon länger.
Wer aus o.g. Gründen eine Neuanschaffung erwägt oder weil sein seitheriges Schnurlostelefon ohnehin Funktionsschwächen zeigt, sollte abschaltbare DECT-Telefone wählen. Damit wird zumindest in Ruhepausen die sonst Dauer sendende Basisstation abgeschaltet und bietet gerade in Ruhe- und Nachtzeiten Entlastung (siehe Pressemitteilung Bundesamt für Strahlenschutz Januar 2006: „Vermeiden von Strahlung wo immer möglich“). Inzwischen muss auch nicht mehr bei allen Geräten das Mobilteil zur Abschaltung in die Ladeschale gelegt werden (Orchid u.a.).
Besondere abschaltbare DECT-Schnurlostelefone (ECO-Modus+) bieten darüber hinaus eine zusätzliche Möglichkeit, die Funkstrahlung abhängig von der Entfernung zum Mobilteil zu regeln – je näher man sich um die Basis aufhält, um so geringer wird die Funkstrahlung eingestellt. Am Wichtigsten ist aber der Abschaltmodus, welcher oft erst separat eingestellt werden muss.
Schnurlostelefone und Handys stellen im persönlichen Umfeld meist die höchsten Strahlungsquellen dar, verzichten Sie also wenn möglich grundsätzlich auf diese Geräte!
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Übersicht verfügbarer abschaltender DECT-Telefone als pdf-Datei laden (63 kB), (Liste im Aufbau).
Aktuelle Info (Dez. 2008) zum Stand der CT1+ Benutzung mit offizieller Stellungnahme der Bundesnetzagentur auf den Seiten von www.Baubiologie.de
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