Quelle: Gemeinschaftsrecht der EU, http://www.europa.eu.int/eur-lex/de/lif/index.html
Die Europäische Union hat bereits im Februar
2000 ein Weißbuch zur Umwelthaftung in der Europäischen Gemeinschaft
herausgegeben. Das Dokument ist besonders aus rechtlicher Sicht sehr
interessant und kann hier heruntergeladen werden: Weißbuch
zur Umwelthaftung
In diesem Zusammenhang ist auch der EU-Vertrag
interessant, insbesondere der Artikel 174, Absätze 2 und 3.
EG-Vertrag, Artikel 174, Absatz 3: "Bei
der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik berücksichtigt die Gemeinschaft
- die verfügbaren wissenschaftlichen und
technischen Daten"
Da man die Erkenntnisse vieler anerkannnter
Wissenschaftler im In- und Ausland bei den Grenzwertfestsetzungen einfach außer
acht läßt, wird gegen den EU-Vertrag verstoßen.
Absatz 2 ist auch interessant:
"Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt
unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen
Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den
Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen
mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem
Verursacherprinzip."
Da das Bundesamt für Strahlenschutz erst kürzlich
öffentlich bekundete, dass die derzeitigen Mobilfunk-Grenzwerte in keiner
Weise dem Vorsorgegedanken Rechnung tragen, wird auch hier gegen den
EU-Vertrag verstoßen.
Von einem "hohen Schutzniveau" kann
durch die sehr unterschiedlichen Grenzwertfestlegungen in den EU-Staaten
ohnehin keine Rede sein. Unterschiede in der Höhe der Grenzwerte werden
EU-weit nicht mehr lange zu halten sein, auch rechtlich befindet man sich hier
in einer Grauzone.
Hier ergeben sich sicher Ansatzpunkte für Anwälte
europaweit.